| § 1 | Alle Termine für Veranstaltungen im Kardinal-Wendel-Haus werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich zugesagt und vom Veranstalter auch schriftlich bestätigt sind. Die Hausordnung und die Zahlungs- und Leistungsbedingungen gelten somit als angenommen. |
| § 2 |
Ca. 4 Wochen vor Tagungsbeginn erhalten Sie von uns einen „Antwortbogen“, den Sie bitte ausgefüllt an uns zurücksenden. |
| § 3 |
Informieren Sie uns rechtzeitig über Ihr Tagungsprogramm. |
| § 4 |
Sonderwünsche bitte frühzeitig anmelden, denn auch wir müssen disponieren. |
| § 5 |
Jede Gruppe hat entsprechende Leitungskräfte mitzubringen, die die volle Verantwortung während des ganzen Aufenthaltes für die Gruppe übernehmen. |
| § 6 |
Ein Rücktritt oder eine Änderung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Nach diesem Zeitpunkt werden für Änderung der Teilnehmerzahl oder Stornierung der Veranstaltung folgende Ausfallentschädigungen in Rechnung gestellt:
- 25 % bei Abmeldung oder Reduzierung von der 8. bis 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn
- 50 % bei Abmeldung oder Reduzierung von der 4. bis 1. Woche vor Veranstaltungsbeginn
- 75 % bei Abmeldung oder Reduzierung ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn
Die vorstehenden Prozentsätze bemessen sich nach den für die Dauer der Tagung entstehenden Kosten pro Teilnehmer. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl berücksichtigen wir eine Toleranzgrenze von 10 Prozent.
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| § 7 |
Von den einzelnen Teilnehmern nicht in Anspruch genommenen vereinbarte Leistungen können nicht in Abzug gebracht oder erstattet werden. |
| § 8 |
Für die Rechnung wird mindestens die Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt, die 3 Tage vor der Veranstaltung gemeldet worden ist. |
| § 9 |
Zahlungen sind ausschließlich vom Veranstalter zu erbringen; eine Einziehung von Teilnehmergebühren durch das Haus ist nicht möglich. |
| § 10 |
Bei längerfristigen Reservierungen bleibt uns eine Änderung der Preise vorbehalten. Der Veranstalter wird dann spätestens 3 Monate vor Tagungsbeginn von der Änderung unterrichtet. |
| § 11 |
Für entstandene Schäden jeglicher Art haftet der Veranstalter. |